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Praxisticker Nr. 624: BFH ändert Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

Praxisticker Nr. 624: BFH ändert Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein, wie der Bundesfinanzhof unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 22. November 2018 V R 65/17 zur Umsatzsteuer entschieden hat. Stattdessen erbringen die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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