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Praxisticker Nr. 635: BFH zu Verlusten aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter

Praxisticker Nr. 635: BFH zu Verlusten aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20. November 2018 VIII R 17/16, veröffentlicht am 2. Mai 2019, entschieden, dass Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Einnahmen den sog. Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 € pro Jahr nicht übersteigen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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