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Praxisticker Nr. 636: LSG Baden-Württemberg zur Sozialversicherungspflicht bei Einnahmen aus nebenberuflicher Übungsleitertätigkeit bis 2.400 Euro im Jahr

Praxisticker Nr. 636: LSG Baden-Württemberg zur Sozialversicherungspflicht bei Einnahmen aus nebenberuflicher Übungsleitertätigkeit bis 2.400 Euro im Jahr

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Pressemitteilung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 6. Mai 2019 zum Urteil vom 21. Februar 2019, Aktenzeichen L 10 BA 1824/18: Aufgrund der Regelung des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG besteht die unwiderlegbare Vermutung, dass Einnahmen von Übungsleiterinnen und -leitern bis zur Höhe von 2.400 € im Jahr als steuerfreie Aufwandsentschädigung und nicht als Arbeitsentgelt anzusehen sind, wie das Landessozialgericht entschied.
Die 1970 geborene Klägerin ist staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrerin.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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