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Praxisticker Nr. 657: BMF-Schreiben zu den zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen bei Registrierkassen ab 1.1.2020

Praxisticker Nr. 657: BMF-Schreiben zu den zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen bei Registrierkassen ab 1.1.2020

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Das BMF hat ein Schreiben zur Meldepflicht und zur Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2019 veröffentlicht:
„Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen rundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist § 146a AO eingeführt worden, wonach ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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