1. Steuerkanzleien in Bayern ab 27.04.2020 Bestandteil der kritischen Infrastruktur Die Steuerberaterkammer Nürnberg informiert in ihrem heutigen Newsletter und auf ihrer Internetseite:
„Nach aktuellen Informationen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurde den Bestrebungen sowohl der Bundessteuerberaterkammer als auch den bayerischen Steuerberaterkammern entsprochen und Steuerkanzleien bzw. die in diesen tätigen Personen in den Bereich der sog. kritischen Infrastruktur aufgenommen. Dadurch wurde die geforderte Einstufung als „systemrelevant“ umgesetzt,
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.