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Praxisticker Nr. 682: Überbrückungshilfe, USt-Senkung, Spielstättenförderung, TSE-Frist 30.9.

Praxisticker Nr. 682: Überbrückungshilfe, USt-Senkung, Spielstättenförderung, TSE-Frist 30.9.

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Die Überbrückungshilfe ist ein neues branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und
mittelständische Unternehmen mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020). Der Nachweis des anspruchsbegründenden Umsatzeinbruchs und der erstattungsfähigen Fixkosten erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe (Antragstellung) sind die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers glaubhaft zu machen, in der zweiten Stufe (nachträglicher Nachweis) mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu belegen. Die Richtlinien, Vollzugshinweise, Antragsformulare und FAQ etc. werden derzeit erarbeitet. Eine Antragstellung ist noch nicht möglich.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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