Der Bundesfinanzhof hat am 13.08.2020 ein Urteil zur ortsüblichen Vermietungszeit für eine Ferienwohnung veröffentlicht (IX R 33/19 vom 26.05.2020). Die Finanzverwaltung hat beschlossen, diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen (Übersicht des BMF: Anwendung neuer BFH-Entscheidungen). Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.