Neue Unterstützung für Soloselbstständige
Im Zuge der Überbrückungshilfe III soll eine „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ aufgesetzt werden, die
mit einer einmaligen Betriebskostenpauschale der besonderen Situation von Soloselbstständigen Rechnung trägt. Die Details zur Antragsstellung werden voraussichtlich in den nächsten Wochen feststehen.
Anträge könne erst nach dem Programmstart 01. Januar 2021 gestellt werden.