Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
Von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen wird auf Antrag auch in 2021 eine Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat gewährt, ohne dass hierfür eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen des Jahres 2020 an das Finanzamt zu entrichten ist. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat auf seiner Internetseite eine Anleitung veröffentlicht wie dabei vorzugehen ist.