I. BFH: Arbeitslohn durch Übernahme von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung durch den Arbeitgeber Der 6. Senat des Bundesfinanzhofes hat sich in zwei Parallelentscheidungen am 01.10.2020 unter den Az.: VI R 11/18 und VI R 12/18 mit den Fragen beschäftigt, ob durch die Übernahme von Beiträgen zu einer Berufshaftpflichtversicherung durch den Arbeitgeber einer angestellten Rechtsanwältin Arbeitslohn in Form eines geldwerten Vorteils vorliegt. Die Urteile wurden am 11.02.2021 veröffentlicht.
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