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Praxisticker Nr. 726: Die Vergütung des Steuerberaters im Zusammenhang mit der Nutzung des One-StopShop (OSS)-Verfahrens

Praxisticker Nr. 726: Die Vergütung des Steuerberaters im Zusammenhang mit der Nutzung des One-StopShop (OSS)-Verfahrens

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Zum 01. Juli 2021 treten mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets weitrechende und komplexe umsatzsteuerliche Neuregelungen im grenzüberschreitenden Handel ein. Bei den Neuerungen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets steht die Wandlung des sog. Mini-One-Stop-Shop (MOSS)-Verfahrens zum sog. One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren im Vordergrund. Das OSS-Verfahren ermöglicht es den Steuerpflichtigen und ihren Steuerberatern, sämtliche (grenzüberschreitenden) umsatzsteuerlichen Pflichten bei einer zentralen Stelle zu erfüllen. Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist hierfür das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Die Registrierung zum OSS-Verfahren ist bereits seit dem 1. April 2021 möglich und hat in Deutschland über das BZSt Online-Portal (BOP) zu erfolgen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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