Das Bundesministerium für Finanzen hat eine ausführliche Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 3 Nummer 34 EStG herausgegeben. Es können Maßnahmen steuerbefreit geleistet werden, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.