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Praxisticker Nr. 737: FG Niedersachsen: Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten

Praxisticker Nr. 737: FG Niedersachsen: Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten

Veröffentlicht am in DStV

Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten
Niedersächsisches Finanzgericht 9. Senat, Urteil vom 16.06.2021, 9 K 276/19:
Leitsätze des Urteils:

1. Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten (im Streitfall: Verwendung von Abkürzungen für Kunden und Ortsangaben; fehlende Ortsangaben bei Übernachtung im Hotel; Differenzen aus dem Vergleich zwischen den Kilometerangaben im Fahrtenbuch und laut Routenplaner; keine Aufzeichnung von Tankstopps) führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (Anschluss an BFH, Urteil vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFH/NV 2008, 1373). Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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