1. VBG stellt Beiträge auf Vorschusserhebung um Die Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG informiert auf Ihrer Internetseite, dass die Erhebung der VBG-Beiträge umgestellt wird von der bisherigen Erhebung im Folgejahr für das bereits abgelaufene Kalenderjahr auf Vorschuss¬erhebung. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der VBG www.vbg.de/vorschuss sowie in der dort herun¬terladbaren PDF „Vorschusserhebung Ablauf“ mit einer grafischen Überblicksdarstellung. In dieser PDF schreibt die VBG sowohl bei den „Beiträgen ab 5000 Euro“ als auch bei den „Beiträgen unter 5000 Euro“: „Beitrag 2021 wird im Jahr 2022 ausschließlich zur Ermittlung der Vorschusshöhe berechnet und nicht erhoben“. Bei „Beiträgen ab 5000 Euro“ werden laut der PDF im Jahr 2022 zu vier Terminen Abschlagszahlungen auf den Beitrag 2022 erhoben, bei „Beiträgen unter 5000 Euro“ wird einmalig im Mai 2022 ein Vorschuss auf den Beitrag 2022 erhoben.
Auswirkungen auf die Bilanzierung bei Mitgliedsunternehmen EY hat auf der Internetseite eine Information zu den Auswirkungen auf die Bilanzierung (Rückstellungen) veröffentlicht.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.