Veröffentlicht am in DStV
Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Berufsgeheimnisschutzes bei der Mitwirkung Dritter (BR-Drs. 163/17) sieht Anpassungen in den maßgeblichen straf- und berufsrechtlichen Regelungen vor. Damit soll sichergestellt werden, dass auch bei Einschaltung Dritter (wie z.B. IT-Dienstleistern) das Berufsgeheimnis umfassend geschützt bleibt. Der DStV begrüßt – wie bereits berichtet – das Vorhaben grundsätzlich. Er hat allerdings gegenüber dem zuständigen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages nochmals dringende Korrekturen einzelner Regelungen gefordert, um für die betroffenen Berufsträger ausreichende Rechtssicherheit zu schaffen.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.