Die Repräsentanten der Mitgliedsorganisationen des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) trafen am 24.10.2016 in Brüssel auf Vertreter der EU-Kommission. Die Referatsleiter Jürgen Tiedje (Referat für Verbraucherdienstleistungen) und Martin Frohn (Referat für die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Fähigkeiten) erläuterten die weiteren Schritte der Kommission zur Stär-kung des Binnenmarkts für Dienstleistungen. Insbesondere betreffen diese Maßnahmen die Angemessenheit beruflicher Regulierung in den Mitgliedsstaaten und die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung. Steuerberater stehen als Erbringer wichtiger Unternehmensdienst-leistungen dabei besonders im Fokus.
Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen beeinflussen Gesetzgebungsvorhaben Die EU-Kommission führte im Juli dieses Jahres zwei öffentliche Konsultationen durch, in denen sie die Ansichten der betroffenen Gruppen zu den Vorhaben beleuchtete. Auch der DStV und seine Mitgliedsverbände nahmen zu den Fragen Stellung (Eingaben E 06/16 und E 07/16). Die EU-Kommission erläuterte im Gespräch mit den Vertretern der freien Berufe die Ergebnisse der Kon-sultationen und deren Berücksichtigung in den Gesetzesvorhaben der EU-Kommission. Geplant sei ein „Dienstleistungspaket“, bestehend aus drei konkreten Legislativvorschlägen zu den The-men „Dienstleistungsausweis“; „Notifizierungsverfahren für nationale Gesetze“ sowie „Regu-lierungen in der Bauwirtschaft und bei wichtigen Unternehmensdienstleistungen“.
Große Bedenken an Änderung des regulatorischen Rahmens Ebenso wie der DStV hätten die Konsultationsteilnehmer – auch aus anderen Berufen und Mitgliedsstaaten – ihre großen Beden-ken bezüglich einer Aufweichung des regulatorischen Rahmens geäußert. Dies liege in den wichtigen Funktionen, die die Berufsregulierung erfülle. Es sei daher vorgesehen, von Seiten der Kommission lediglich Reformempfehlungen auszusprechen.
Dienstleistungspass wird zum Dienstleistungsausweis
Die EU-Kommission plant, ein Werkzeug einzuführen, mit dem Berufsangehörige in anderen Mitgliedsstaaten nachweisen können, welchen nationalen Regulierungen sie in ihren Herkunfts-staaten unterliegen. Eine wichtige Änderung, so Tiedje, sei nun die Namensänderung von Die-nstleistungspass zum Dienstleistungsausweis. Damit solle gezeigt werden, dass hierdurch auf keinen Fall das Herkunftslandprinzip durch die Hintertür eingeführt werden soll. Der DStV hatte mehrfach auf dieses Risiko hingewiesen und entsprechende Klarstellungen gefordert.
Für den DStV war Europarechtsreferent StB René Bittner in Brüssel vor Ort.