Mit dem „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ will die Bundesregierung den Einstieg in den Ausstieg beim Solidaritätszuschlag einläuten. Bei der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Bundestages war der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) als Sachverständiger vertreten. In der Anhörung zeigte sich, wie umstritten das Vorhaben unter Experten ist.
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