Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) mit Sitz in Berlin erleichtert Besitzern von Wohneigentum in Abstimmung mit den Finanzbehörden die Möglichkeit, energetische Modernisierungsmaßnahmen steuerlich absetzen zu können.
Seit dem 01.01.2020 können Besitzer von selbstgenutztem Wohneigentum – Haus oder Eigentumswohnung – die Kosten einer energetischen Modernisierung ihrer Immobilie teilweise von der Steuer abziehen. Abziehbar sind 20% der Kosten verteilt auf drei Jahre. Die Randbedingungen wurden vom Gesetzgeber bewusst „einfach“ gestaltet. So muss die Maßnahme weder vor Beginn „angemeldet“, noch muss ein externer Gutachter oder Energieberater eingeschaltet werden. Dennoch gibt es natürlich Vorgaben, die einzuhalten sind, um die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen zu können.