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Umgang mit Betriebsprüfungen im Zuge der Corona-Krise sowie weitere steuerliche Erleichterungen

Umgang mit Betriebsprüfungen im Zuge der Corona-Krise sowie weitere steuerliche Erleichterungen

Veröffentlicht am in STBV

Vorstandsvorsitzender des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V. Ralf Heitkamp wendet sich an Finanzsenator Dietmar Strehl mit der Bitte, nachfolgende unbürokratische Maßnahmen krisenbetroffener Unternehmen schnellstmöglich umzusetzen:

  1. Beginn von geplanten Betriebsprüfungen sowie solchen, die derzeit ausgesetzt sind, frühestens in das Kalenderjahr 2021 (ver-)legen
  2. Klarstellung, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie als „wichtiger Grund“ im Sinne des § 197 Abs. 2 AO generell akzeptiert wird
  3. Fristverlängerung für Jahressteuererklärungen (inkl. Gewinnermittlungen) bis zum 31.05.2020 für den Veranlagungszeitraum 2018 in allen steuerlich beratenen Steuerfällen zuzüglich der Aussetzung der Festsetzung von entsprechenden Verspätungszuschläge
  4. Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 zur Schaffung von Liquidität für unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bei Beibehaltung der gewährten Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV

Das gesamte Schreiben können Sie der Anlage entnehmen.

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