Veröffentlicht am in STBV
Vorstandsvorsitzender des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V. Ralf Heitkamp wendet sich an Finanzsenator Dietmar Strehl mit der Bitte, nachfolgende unbürokratische Maßnahmen krisenbetroffener Unternehmen schnellstmöglich umzusetzen:
- Beginn von geplanten Betriebsprüfungen sowie solchen, die derzeit ausgesetzt sind, frühestens in das Kalenderjahr 2021 (ver-)legen
- Klarstellung, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie als „wichtiger Grund“ im Sinne des § 197 Abs. 2 AO generell akzeptiert wird
- Fristverlängerung für Jahressteuererklärungen (inkl. Gewinnermittlungen) bis zum 31.05.2020 für den Veranlagungszeitraum 2018 in allen steuerlich beratenen Steuerfällen zuzüglich der Aussetzung der Festsetzung von entsprechenden Verspätungszuschläge
- Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 zur Schaffung von Liquidität für unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bei Beibehaltung der gewährten Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV
Das gesamte Schreiben können Sie der Anlage entnehmen.