Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der jüngsten EU-Geldwäsche-Änderungsrichtlinie will die Bundesregierung die Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche weiter verschärfen. Mit Blick auf die europäischen Vorgaben sind unter anderem Einschränkungen bei den beruflichen Verschwiegenheitspflichten geplant. Deutliche Kritik an diesen Plänen äußerte der DStV. Er war als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages eingeladen.
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