Die durch die COVID-19 Pandemie bedingte Ausnahmesituation darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass gesetzgeberische Umsetzungspflichten für europäisches Recht weiterhin bestehen. Die Umsetzung einer für den Berufsstand höchst problematischen EU-Richtlinie wird derzeit im Bundesjustizministerium vorbereitet.
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