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Whistleblower-Schutz gefährdet Berufsgeheimnis!

Whistleblower-Schutz gefährdet Berufsgeheimnis!

Veröffentlicht am in DStV

Mit dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom 23.4.2018 (COM (2018)218 final) sollen Personen, die über Verstöße gegen bestimmte Regelungen des Unionsrechts berichten (sog. Hinweisgeber beziehungsweise „Whistleblower“) europaweit besser geschützt werden. Derzeit befindet sich der Richtlinienentwurf im Trilog. Nachdem das Europaparlament bereits Ende 2018 seine generelle Ausrichtung verabschiedet hatte, hat der Rat der EU im Januar 2019 nachgezogen und seine Eckpunkte verabschiedet.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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