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Zum Unterschriftserfordernis des Steuerberaters bei elektronischen Rechnungen

Zum Unterschriftserfordernis des Steuerberaters bei elektronischen Rechnungen

Veröffentlicht am in DStV

Der Einsatz von elektronischen Medien bestimmt nicht nur den privaten Alltag, sondern auch den Alltag von Unternehmen und Verwaltungen. Die stetig zunehmende Digitalisierung betrifft auch den Dienstleistungssektor der Steuerberatung. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwun-derlich, wenn immer mehr Mandanten – insbesondere diejenigen, die ihre Unternehmens-prozesse schon auf digitale Abläufe umgestellt haben – mit ihrem Steuerberater elektronisch kommunizieren und zudem eine elektronische Rechnung des Steuerberaters wünschen. Dies zieht allerdings ein gewichtiges Folgeproblem nach sich – das Unterschriftserfordernis in der Rechnung. Denn die aktuelle Fassung des § 9 Abs. 1 Satz 1 StBVV lautet: „Der Steuerberater kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mit-geteilten Berechnung einfordern.“
Aus der amtlichen Begründung geht hervor, dass die Unterschrift für die zivilrechtliche Geltend-machung der Vergütungsforderung erforderlich ist. Darüber hinaus soll der Steuerberater mit seiner eigenhändigen Unterschrift die Verantwortlichkeit für die Berechnung der Gebühren dokumentieren. Im Zeitalter der Digitalisierung erweist sich dieses Unterschriftserfordernis, das auch ein Schriftformerfordernis beinhaltet, zunehmend als Störfaktor und Anachronismus.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Autor: StB/WP Axel Klomp, Mönchengladbach

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