Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der DStV kritisierte die kurzfristig ins Gesetz genommene Neuerung nachdrücklich. Zugleich forderte er Konkretisierungen der unklaren Anforderungen. Das Ergebnis: Das BMF reagierte mit Schreiben vom 15.01.2025.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.