Am 28.6.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt europäische Vorgaben um, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei zugänglich zu machen. Menschen mit Behinderungen soll damit eine bessere Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden, indem Angebote für sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein sollen.
Insbesondere Kanzleien, die auf ihren Webseiten digitale Angebot bereithalten, sollten daher prüfen, ob und in welchem Umfang ihr Online-Angebot möglicherweise unter die Regelungen des BFSG fällt.
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