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Neue Hinweise zur Barrierefreiheit von Kanzleiwebseiten

Neue Hinweise zur Barrierefreiheit von Kanzleiwebseiten

Veröffentlicht am in DStV

Am 28.6.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt europäische Vorgaben um, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei zugänglich zu machen. Menschen mit Behinderungen soll damit eine bessere Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden. Neue Hinweise des Verbändeforums IT des DStV untersuchen die möglichen Auswirkungen auf die Gestaltung von Kanzleiwebseiten.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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