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Achtung: Anträge für die Überbrückungshilfe II noch bis zum 31. März möglich

Achtung: Anträge für die Überbrückungshilfe II noch bis zum 31. März möglich

Veröffentlicht am in STBV

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II läuft am Monatsende aus. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf seiner Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de nochmals ausdrücklich hin. Klarstellungen erfolgten außerdem zur Frage der Einreichung von Gesellschafterlisten.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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