Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II läuft am Monatsende aus. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf seiner Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de nochmals ausdrücklich hin. Klarstellungen erfolgten außerdem zur Frage der Einreichung von Gesellschafterlisten.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.