Zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit oder im Haushalt.
Genau hier greift die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer nicht. Und als Selbstständiger haben Sie gar keinen gesetzlichen Unfallschutz. Sorgen Sie deshalb privat vor mit einer Unfallversicherung, die Ihre besonderen Ansprüche als Steuerberater(in) berücksichtigt.
Alle weiteren Informationen können Sie der Anlage entnehmen.