Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestimmen seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2018 auch den Alltag in den Steuerkanzleien, wenn es um den Umgang mit personenbezogenen Daten geht. DStV und Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben hierzu frühzeitig gemeinsame Hinweise veröffentlicht, die nun in einer aktualisierten Fassung vorliegen.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.