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Anpassung von Steuervorauszahlungen im vereinfachten Verfahren –Gewerbesteuer zieht nach

Anpassung von Steuervorauszahlungen im vereinfachten Verfahren –Gewerbesteuer zieht nach

Veröffentlicht am in DStV

Nachdem das BMF bereits vor wenigen Tagen bekanntgegeben hat, dass aufgrund der Coronapandemie Steuerpflichtige die Anpassung ihrer Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer beantragen können, kommt nun ein Update: Gleiches gilt auch für die Gewerbesteuer!

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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