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Auch Steuerberater dürfen prüfen: Die Vollständigkeitserklärung nach VerpackV

Auch Steuerberater dürfen prüfen: Die Vollständigkeitserklärung nach VerpackV

Veröffentlicht am in DStV

Recycling wird in Deutschland große Aufmerksamkeit geschenkt. Denn nicht jeder Abfall ist tatsächlich Müll. Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungs-abfällen (sog. Verpackungsverordnung – VerpackV) zielt darauf ab, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. In diesem Zusammenhang müssen bestimmte Unternehmen unter spezifischen Voraussetzungen eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Diese muss geprüft und testiert werden.

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