Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen nimmt nach rund 10 Jahren wieder an Fahrt auf. Die OECD verfolgt Berichtspflichten im Zuge des BEPS-Projekts. Die EU-Kommission führte eine öffent-liche Konsultation zur Planung weiterer Schritte durch. Und auch national rückt das Thema er-neut in den politischen Fokus.
Das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen (MPI) bestätigte dem Bundes-ministerium für Finanzen mit einem Gutachten: Eine sanktionsbewehrte Anzeigepflicht für Steuer-gestaltungsmodelle ist verfassungsrechtlich in Deutschland zulässig. Bis Ende März soll nun eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern der Finanzministerkonferenz berichten, wie eine Anzeige-pflicht verbindlich geregelt werden kann. Nach einem Anlauf in 2014 forderte der Bundesrat in den letzten Monaten deren Einführung zur Bekämpfung von Steuerumgehungen gleich zweimal – und zwar: Noch in dieser Legislaturperiode.
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