Nach Inkrafttreten des novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1.1.2020 sind Anpassungen bei den bestehenden Fortbildungsbezeichnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe zumindest in der unmittelbaren Zukunft nicht zu erwarten. Den Takt geben hier entsprechende gesetzliche Übergangsvorschriften vor.
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