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Befristete Absenkung der Umsatzsteuer – Das müssen Steuerberater bei der Rechnungserstellung ab 1. Juli 2020 beachten

Befristete Absenkung der Umsatzsteuer – Das müssen Steuerberater bei der Rechnungserstellung ab 1. Juli 2020 beachten

Veröffentlicht am in DStV

Den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) erreichen momentan zahlreiche Anfragen, wie sich die vorübergehende Umsatzsteuer-Absenkung vom 1.7. bis 31.12.2020 aufgrund des sog. Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes in der Praxis auf die Rechnungserstellung von Steuerberatern auswirkt. Auf Grundlage des aktuellen BMF-Schreibens vom 30.6.2020 bietet der DStV erste Unterstützung bei der praktischen Umsetzung.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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