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Besser kein Beschlussrecht für die EU-Kommission – DStV und BStBK beziehen gemeinsam Stellung zur Reform des Notifizierungsverfahrens

Besser kein Beschlussrecht für die EU-Kommission – DStV und BStBK beziehen gemeinsam Stellung zur Reform des Notifizierungsverfahrens

Veröffentlicht am in DStV

Die Europäische Kommission hat am 10.1.2017 ihr sogenanntes Dienstleistungspaket veröffentlicht, welches unter anderem auch die Reform des Notifizierungsverfahrens
für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen vorsieht
(COM (2016) 821 final).

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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