Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2018 eine Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beschlossen, die auch für Unternehmer zahlreiche Änderungen bringt.
Was ist neu:
• verpflichtende Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge
• zusätzlicher Förderbeitrag für Geringverdiener
• erhöhter steuerlicher Dotierungsrahmen auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze
• Sozialpartnermodell für tarifgebunden Unternehmen
• und vieles mehr…
Weitere Informationen zum Thema „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ erhalten Sie unter dem angegebenen Link.