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Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2018 eine Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beschlossen, die auch für Unternehmer zahlreiche Änderungen bringt.

Was ist neu:

•             verpflichtende Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge

•             zusätzlicher Förderbeitrag für Geringverdiener

•             erhöhter steuerlicher Dotierungsrahmen auf 8% der  Beitragsbemessungsgrenze

•             Sozialpartnermodell für tarifgebunden Unternehmen

•             und vieles mehr…

Weitere Informationen zum Thema „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ erhalten Sie unter dem angegebenen Link

Quelle: Allianz AG

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