In diesem Jahr stehen die ersten Meldungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen an. Der DStV nimmt zum Diskussionsentwurf des BMF zur entsprechenden Verwaltungsauffassung Stellung. Angesichts der zusätzlichen Belastungen durch die „Corona-Krise“ regt er unter anderem eine großzügige Nicht-Beanstandungsregelung bei zeitlich verzögerten Meldungen an.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.