Von Aufbewahrung bis zulässige Formate. Die oberste Finanzbehörde gibt Anhaltspunkte, welche Rechtsauffassung sie in Bezug auf die neue E-Rechnung künftig vertreten will. Der DStV gibt Anregungen für eine praxisfreundliche Ausgestaltung. Damit die Einführung auch für kleine und mittlere Unternehmen einfach gelingt.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.