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BMF greift Rechtsprechung zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung auf

BMF greift Rechtsprechung zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung auf

Veröffentlicht am in DStV

Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprüng-lichen Ausstellung? Ja, das geht. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und – unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung – auch der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (vgl. EuGH, Urt. v. 15.9.2016, C-518/14; BFH, Urt. v. 20.10.2016, V R 26/15). Der BFH hat in seinem o.g. Urteil Mindestangaben konkretisiert, die eine Rechnung enthalten muss, um berichtigungsfähig zu sein. Diese müssen zudem festgelegte Mindestanforderungen erfüllen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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