Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl. I 2016, S. 1679 ff.) wur-de die Abgabenordnung um eine neue Korrekturvorschrift für Steuerbescheide bereichert. Kon-kret geht es um den neuen § 173a AO:
„Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanz-behörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat.“
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.