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BMF-Umfrage zum Verzicht auf die monatliche USt-Voranmeldung in Neugründungsfällen

BMF-Umfrage zum Verzicht auf die monatliche USt-Voranmeldung in Neugründungsfällen

Veröffentlicht am in DStV

Seit 2021 müssen neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht mehr wie zuvor monatlich abgeben. Diese Regelung soll nun evaluiert werden. Hierfür sind Steuerberaterinnen und Steuerberater aufgerufen, sich an der Umfrage des BMF zu beteiligen.

Alle Informationen und den Link zur Umfrage können Sie der Anlage entnehmen.

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