Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, den Berufsangehörigen eine möglichst umfassende gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die wesentlichen Vorschläge des Referentenentwurfs.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.