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Corona-Wirtschaftshilfen: Ergänzende Hinweise zur Einreichung der Schlussabrechnungen

Corona-Wirtschaftshilfen: Ergänzende Hinweise zur Einreichung der Schlussabrechnungen

Veröffentlicht am in DStV

Wie bereits berichtet, steht das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte innerhalb einer Nachfrist noch bis zum 31.1.2024 zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.3.2024 beantragt werden. Mit Blick auf die genannten Fristen bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell um Beachtung einiger ergänzender Hinweise.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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