Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden die bestehenden Corona-Hilfsprogramme durch gesonderte Härtefallhilfen im Einzelfall ergänzt. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen. Anträge können bei den Ländern ausschließlich elektronisch über ein länderübergreifendes Antragsportal gestellt werden.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.