Zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraftund hat die Welt der betrieblichen Vorsorge (bAV) verändert. Es wird steuerliche Veränderungen geben, die Haftungsrisiken sinken, dafür werden Arbeitgeber an einigen Stellen zur Bezuschussung verpflichtet.