Zum 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) in Unternehmen, aber auch in Steuerberat-ungskanzleien umgesetzt sein.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.