Bereits letztes Jahr deutete ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Finanzen positive Änderungen im KISTA-Verfahren an. Einige davon sollen nun im Rahmen des Zweiten Familienentlastungsgesetzes umgesetzt werden. Die bisherige Verwaltungsauffassung, dass bei betrieblichen Konten auf den Kirchensteuerabzug zu verzichten ist, könnte schon bald gesetzlich verankert werden.