+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

Daumen hoch für längere Investitionsfrist (§ 7g EStG)

Daumen hoch für längere Investitionsfrist (§ 7g EStG)

Veröffentlicht am in STBV

Für Steuerpflichtige, die 2017 bzw. 2018 einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gebildet haben, verlängert sich die Investitionsfrist auf 5 bzw. 4 Jahre für die geplante Anschaffung oder Herstellung.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext