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Der Senator für Finanzen: Versand von geänderten Zinsbescheiden durch die Finanzämter Bremen und Bremerhaven

Der Senator für Finanzen: Versand von geänderten Zinsbescheiden durch die Finanzämter Bremen und Bremerhaven

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Der Senator für Finanzen informiert Sie darüber, dass die Finanzämter Bremen und Bremerhaven seit gestern (21. Februar 2023) geänderte Zinsbescheide verschicken.

Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2021, wonach die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen für Verzinsungszeiträume ab 2019 neu zu regeln ist. Die gesetzliche Anpassung ist erfolgt, sodass nunmehr auf Grund der neuen Rechtslage eine (angepasste) Festsetzung der Zinsen in allen noch offenen Fällen erfolgen kann.

In diesem Zusammenhang wird auf folgendes hingewiesen:

Weitere Informationen zum Versand der geänderten Zinsbescheide finden Sie unter https://www.service.bremen.de/finanzaemter-in-bremen-und-bremerhaven-verschicken-geaenderte-zinsbescheide-181334. Dort sind zur ersten Orientierung auch Musterbescheide hinterlegt.

Grundsätzlich werden keine Zinsbescheide verschickt, aus denen sich eine Zinsfestsetzung in Höhe von 0 € ergibt. Ausnahmen hiervon gelten in folgenden Fällen:

    • Wurde gegen die bisherige Zinsfestsetzung Einspruch eingelegt, ergeht trotz 0 €-Festsetzung ein Zinsbescheid, mit dem der Einspruch grundsätzlich für erledigt erklärt wird.
    • Wird eine bisher (teilweise) ausgesetzte Zinsfestsetzung nachgeholt, ergeht auch bei einer 0 €-Festsetzung ein Zinsbescheid.

In Fällen, in denen der Zinsbescheid vom Zentralversand ausgesteuert wurde und die Adressierung personell vorgenommen wird, ist auf jeder Rückseite das Hinweisblatt Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Verwendung von Guthaben / Datenschutzhinweise abgedruckt (s. Musterbescheide unter dem o.g. Link, jeweils letzte Seite). Aus technischen Gründen war dies leider nicht anders möglich.

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