Für Kanzleien und Unternehmen bringt die Einführung der E-Rechnungspflicht zahlreiche Vorteile mit sich. Um eine erfolgreiche und vor allem reibungslose Umstellung zu gewährleisten ist es wesentlich, die Übergangsfristen nicht auszureizen und bereits jetzt mit dem Wechsel zu einer zukunftsfähigen Lösung zu beginnen. Das gilt vor allem für jene Mandaten, die ihre Buchhaltung heute noch mit Word und Excel „managen“.
Von Sebastian Kaiser
Mit der gesetzlichen Neuregelung rund um die E-Rechnung bekommen Kanzleien und Unternehmen den nächsten unausweichlichen Digitalisierungsschub, auf den es sich jetzt vorzubereiten gilt. Steuerberater sollten sich ab sofort damit auseinandersetzen, welche Mandate betroffen sind und in welcher Digitalisierungsphase diese sich befinden: So arbeiten bestimmte Segmente der Mandantschaft bereits mit einer Software wie lexoffice, die E-Rechnungen empfangen und archivieren sowie erstellen und versenden werden kann. Die Komplexitäten der gesetzlichen Anforderungen werden hierbei durch die Softwareanbieter im Hintergrund wegabstrahiert, so dass es kaum einer Umstellung bedarf.
Für alle anderen Mandanten benötigen Steuerkanzleien eine strukturierte Vorgehensweise: Das Hauptaugenmerk für eine reibungslose Umstellung sollte demnach auf denjenigen liegen, die bisher keine strukturierte Finanzsoftware einsetzten und ihre Rechnungen mit Textverarbeitungsprogrammen erstellen. Diese Mandanten sollten aber unbedingt strategisch und nicht nach dem Zufallsprinzip auf dem Weg in die Digitalisierung begleitet werden, um möglichst effizient und nervenschonend zum Ziel zu gelangen. Denn die Einführung der E-Rechnungspflicht zum Jahresanfang fällt in eine Zeit, in der der Fachkräftemangel sowieso laufend zu Überlastung in den Kanzleien führt.
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